Züchten heisst Nachkommen erzeugen, die im Durchschnitt besser sind als die Elterntiere. Da die Elterntiere nur das Erbgut weitergeben, soll die Auswahl aufgrund der genetischen Veranlagung und nicht aufgrund der beobachteten Leistungen/Eigenschaften erfolgen.
Das Landwirtschaftsgesetz sieht in der Schweiz eine eigenständige Tierzucht vor. Der Bund unterstützt Züchterinnen und Züchter in ihrem Bestreben nach einer wirtschaftlichen, qualitativ hochstehenden und umweltgerechten Produktion.
Ende des 18. Jahrhunderts stand in der Schweiz vor allem die Verbesserung der Zuchtstiere im Vordergrund im Hinblick auf die systematische Förderung der Rindviehzucht. Die Entstehung lokaler Viehzuchtgenossenschaften sowie Viehzuchtverbänden auf schweizerischer Ebene begann im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts, die diese Ziele weiter verfolgten. Es wurden Herdebücher oder Zuchtregister eingeführt. Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zählten Gesundheit, Leistung, Form und Mehrfachnutzung innerhalb der Rassen zu den primären Zuchtzielen. Milch- oder Fleischrassen ergänzten seit Ende des 20. Jahrhunderts häufig die Mehrnutzungsrassen, wobei sich die künstliche Besamung ab ca. 1960 richtig etablierte. Kurz zuvor wurde die Bestandeskontrolle durch amtliche Milchkontrolleure eingeführt. Seit 1980 ist mit der Möglichkeit des Embryotransfers sowie in den letzten Jahren mit Hilfe der Genomischen Selektion weiterer Fortschritt und Entwicklung in der Rinderzucht erzielt worden. Seit 1999 existiert die schweizerische Tierverkehrsdatenbank für alle Rindviehrassen.
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Anerkannte Rindvieh-Zuchtorganisationen CH |
Anzahl Betriebe (Stand 2023) |