PRESSEMITTEILUNG: Die ASR für das Wohl der Tiere

PRESSEMITTEILUNG: Die ASR für das Wohl der Tiere

Pressemitteilung ASR vom 06.04.2018

Das Tierwohl an Ausstellungen und das Einhalten der Tierschutzvorschriften ist für die ASR eines der wichtigsten Anliegen.

Mit dem Reglement für Ausstellungen unterstützt die ASR die Organisatoren von Ausstellungen mit einem schweizweit anerkannten Katalog von Mindestanforderun-gen, welchen Aussteller und Ausstellungen erfüllen müssen, um ihren Pflichten gerecht zu werden.

Aufgrund der Ergebnisse der gemeinsam mit dem BLV beauftragten Studie bei der VetSuisse-Fakultät Bern (Studie Steiner) wurde das Ausstellungsreglement der ASR in enger Zusammenarbeit und Absprache mit dem BLV und den Kantonstierärzten das letzte Mal Ende 2017 verschärft. Insbesondere wurden di e Ausstellungen mit nationalem Charakter verpflichtet, ab 1. Januar dieses Jahres Ultraschalluntersu-chungen mit durch die VetSuisse-Fakultät zertifizierten Tierärzten durchzuführen und im Falle von überfüllten Eutern Massnahmen zu ergreifen.

In Absprache mit BLV und den betroffenen Kantonstierärzten wurde für die Ausstel-lungen im ersten Quartal 2018, d.h. namentlich für die Swiss Expo Lausanne, für die Tier+Technik in St. Gallen und die Expo Bulle in Bulle die Einführung und Durchfüh-rung dieser Untersuchungen festgelegt. Ebenfalls wurde gemeinsam festgelegt, dass die Erfahrungen an diesen Ausstellungen ausgewertet werden und danach entschie-den wird, ob die getroffenen Massnahmen zielführend sind oder ob Anpassungen nötig sind.

Die Verantwortung für das Wohl ihrer Tiere und das Einhalten der Vorschriften liegt beim Tierhalter und den Ausstellungsorganisatoren. Die Tierausstellungen in der Re-gel unter der Verantwortung von lokalen Vereinen oder Einzelpersonen. Die ASR organisiert weder Tierausstellungen noch besitzt sie Tiere oder bereitet Tiere für Ausstellungen vor.

Ausstellungen werden auf Antrag der jeweiligen Organisatoren durch die kantonalen Behörden bewilligt. Die Bewilligungen der kantonalen Behörden enthalten i.d.R. Auf-lagen, welche unter anderem oft das ASR-Ausstellungsreglement beinhalten. Das Überprüfen der Einhaltung dieser Auflagen obliegt der bewilligenden Behörde.Seite2Darüber hinaus überprüft die ASR regelmässig, ob die Ausstellungsorganisatoren das Reglement korrekt anwenden. Eine schwarze Liste stellt sicher, dass fehlbare Aus-steller schweizweit von allen Ausstellungen ausgeschlossen werden. Seit der Einfüh-rung des neuen Reglements im Januar 2017 ist dies bereits mehrfach geschehen.

Die ASR kritisiert die einseitige Berichterstattung der Kassensturzsendung vom 3.April2018. Bereits mit einem reisserischen Titel des Beitrags wurde die Schwei-zer Viehzucht und Landwirtschaft global verurteilt. Solche undifferenzierten Aussa-gen verurteilt die ASR auf Schärfste. Aus Sicht der ASR verfügen die vom Kassensturz als Experten dargestellten Personen nur bedingt über eine genügende Ausbildung und Kenntnisse betreffend Rindvieh, um eine objektive Beurteilung der Milchviehaus-stellungen vorzunehmen. Die ASR wird sich weiterhin konstruktiv und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen für das Tierwohl an den Milchviehausstellungen einsetzen.

Medien Kontakt:
Markus Gerber 079 612 81 04
Andreas Aebi 079 814 25 73

www.asr-ch.ch